Sie haben Fragen zu eBill? Hier finden Sie Antworten (2024)

eBill Demo-Portal

Sie möchten wissen, wie eBill funktioniert? Mit dem eBill Demo-Portal haben Sie nun die Möglichkeit, die Plattform zu testen. Von der Dauerfreigabe bis zur Ratenzahlung sind alle Funktionen integriert und können durchgespielt werden.

Zum Demo-Portal

Allgemeine Fragen zur Dienstleistung

eBill ist eine Dienstleistung von SIX. Die Infrastruktur für die Abwicklung von eBill betreibt SIX im Auftrag der Schweizer Banken. eBill wird von zahlreichen Rechnungsstellern (Grossunternehmen, KMU und Öffentliche Verwaltung) angeboten.

Mit eBill empfangen Sie die für die Zahlung relevanten Daten wie Name des Rechnungsstellers, Betrag und Fälligkeitsdatum sowie ein PDF Ihrer Rechnung. Das PDF steht Ihnen nach der Freigabe für mindestens 730 Tage nach dem Fälligkeitsdatum zum Download zur Verfügung.

Der Empfang von Rechnungen mit eBill via Onlinebanking ist kostenlos.

Bei der Lastschrift belastet der Rechnungssteller direkt das Konto, das Sie in der Belastungsermächtigung definiert haben. Die belasteten Forderungen können Sie bei Nutzung der Lastschrift mit Widerspruchsrecht innerhalb einer definierten Frist beanstanden.

Mit eBill empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt über die Onlinebanking-Lösung Ihrer Bank. Sie bestimmen, ob und wann Sie die Rechnung bezahlen, und behalten somit die volle Kontrolle. Auf Wunsch können Sie die Freigabe Ihrer Rechnungen automatisieren.

  1. Informieren Sie sich, ob IhrFinanzinstitut eBill unterstützt.
  2. Informieren Sie sich, ob Ihre Rechnungssteller eBill anbieten.
  3. Kündigen Sie die Belastungsermächtigungen bei Ihren Rechnungsstellern und teilen Sie diesen mit, dass Sie Ihre Rechnungen neu mit eBill erhalten möchten.
  4. Wählen Sie im eBill-Portal die Rechnungssteller aus, von denen Sie zukünftig Rechnungen digital empfangen möchten. Füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus.

Tipp

Halten Sie für das Anmeldeformular persönliche Daten wie z.B. Ihre Kundennummer bereit.

Mit eBill empfangen Sie Ihre Rechnungen sicher und direkt im Onlinebanking. Sie können sie einfach überprüfen und sofort zur Bezahlung freigeben.

Eine E-Mail-Rechnung erhalten Sie in Ihrem E-Mail-Postfach. Um die E-Mail-Rechnung zu bezahlen, müssen Sie Angaben zum Zahlungsempfänger sowie die lange Referenznummer im Onlinebanking eingeben.

Ja, das eBill-Portal erfüllt die konkreten Anforderungen für die Barrierefreiheit für Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen und kognitiven Einschränkungen und ist ausgestattet mit dem Zertifikat (AA+) von «Zugang für alle», eine unabhängige Zertifizierungsstelle für barrierefreie Websites und Webapps in der Schweiz.

Für eBill registrieren

Sie benötigen einen Onlinebanking-Vertrag mit einem Finanzinstitut, die eBill unterstützt. Finden Sie hier Ihr Finanzinstitut:www.ebill.ch/banken.

Aktuell wird eBill von über 100 Banken angeboten. Finden Sie ihr Finanzinstitut unterwww.ebill.ch/banken.

Bitte fragen Sie direkt bei IhremFinanzinstitut nach.

Loggen Sie sich in Ihr Onlinebanking ein und folgen Sie dort den Wegweisern zu eBill.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr Finanzinstitut.

Der Aktivierungscode ist ein Code, den Sie bei der Aktivierung von eBill per E-Mail von SIX erhalten.

Sie erhalten den Aktivierungscode per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie im eBill-Portal erfassen.

Der Aktivierungscode ist 60 Minuten lang gültig. Ist diese Frist abgelaufen, können Sie über das eBill-Portal einen neuen Aktivierungscode bestellen.

Die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse wird bereits von einem anderen eBill-Nutzer verwendet. Bitte wenden Sie sich direkt an den Onlinebanking-Support Ihrer Bank.

Das ist möglich, sofern Sie von einer an die eBill-Infrastruktur von SIX angeschlossenen Bank zu einer anderen wechseln. Sie können sich innerhalb von 60 Tagen mit derselben E-Mail-Adresse registrieren.

Dies ist möglich, sofern diese Finanzinstitute an die eBill-Infrastruktur von SIX angeschlossen sind und Sie bei diesen Banken die E-Mail-Adresse verwenden, mit der Sie sich bei eBill registriert haben. Wenn Sie jedoch mehrere eBill-Nutzerkonti bei verschiedenen Banken erstellen möchten, um z.B. geschäftliches von privaten zu trennen, sind jeweils unterschiedliche E-Mail-Adressen zu verwenden.

Ja. Sie können bei der Registrierung bei einer anderen Bank die gleiche E-Mail-Adresse angeben und so Ihr bestehendes eBill-Nutzerkonto verknüpfen.

eBill-Rechnungen empfangen

Im eBill-Portal können Sie direkt nach Rechnungsstellern suchen und diese hinzufügen.

Sie haben drei Möglichkeiten:

  1. Fügen Sie den Rechnungssteller direkt im eBill-Portal über die Rechnungsstellersuche hinzu.
  2. Sie erfassen direkt im E-Banking einen Zahlungsauftrag. Bietet der Rechnungssteller eBill an, erhalten Sie einen Hinweis, der Sie direkt zur Anmeldung für eBill bei diesem Rechnungssteller führt.
  3. Aktivieren Sie die Funktion «Rechnungssteller automatisch hinzufügen». Mehr Informationen zu dieser Funktion finden Sie im entsprechenden Kapitel dieses Dokuments.

Persönliche Daten wie zum Beispiel Kunden- oder Rechnungs nummern können Sie in der Regel einer alten Rechnung des Rechnungsstellers entnehmen. Alternativ fragen Sie bitte direkt bei dem Rechnungssteller nach.

Bitte wenden Sie sich direkt an den Rechnungssteller.

Es ist möglich, dass der Rechnungssteller eBill noch nicht anbietet.

Eventuell hat der Rechnungssteller Ihre Anmeldung noch nicht bearbeitet. Bitte fragen Sie direkt beim Rechnungssteller nach.

Das hängt vom Versanddatum der Rechnung ab.

Die meisten Banken avisieren nach dem Einloggen ins E-Banking die neu eingetroffenen Rechnungen. Sie können sich über das Eintreffen einer neuen Rechnung auch per E-Mail informieren lassen. Ob Sie solche E-Mails erhalten wollen oder nicht, können Sie in Ihren persönlichen Einstellungen im eBill-Portal angeben.

Ja. Wenn die andere Person ebenfalls bei eBill registriert ist, besteht die Möglichkeit, Rechnungen mit eBill-Sharing zu teilen. Mehr Informationen zu eBill-Sharing finden Sie im entsprechenden Kapitel dieses Dokuments.

Ja, der Rechnungssteller wird über die Ablehnung der Rechnung informiert.

eBill-Rechnungen bearbeiten und freigeben

Rechnungen, die Sie mit eBill empfangen, geben Sie direkt im eBill-Portal frei, das Sie über Ihr Onlinebanking aufrufen können.

Sie wählen die gewünschte Rechnung aus, prüfen sie und geben sie frei.

Nein. Sie geben die Rechnungen zur Zahlung an einem bestimmten Datum frei. Um die Rechnungsfreigabe zu vereinfachen, können Sie Dauerfreigaben für Rechnungen einrichten.

Bis zur endgültigen Ausführung der Bezahlung können Sie noch Änderungen vornehmen. Die Änderungen nehmen Sie direkt im onlinebanking vor, nicht im eBill-Portal.

Gerade für Rechnungen mit wiederkehrenden, fixen Beträgen bietet es sich an, eine Dauerfreigabe einzurichten. Sie bestimmen die Kriterien für eine automatisierte Rechnungsfreigabe und behalten weiterhin die Kontrolle bis zur endgültigen Ausführung der Bezahlung.

Ja, klicken Sie dafür einfach auf den Button «Sammelfreigabe» und wählen Sie die Rechnungen aus, welche Sie freigeben möchten.

Sie müssen nichts unternehmen.

Im eBill-Portal erhalten Sie Gutschriften nur zur Kenntnisnahme. Die tatsächliche Gutschrift erhalten Sie auf dem Weg, den Sie mit der Firma vereinbart haben.

Sie müssen nichts unternehmen.

In der Regel erfolgt bei Avisierungen kein Geldfluss, Sie erhalten Avisierungen nur zur Kenntnisnahme.

Ihre Rechnungen finden Sie nach der Freigabe im eBill-Portal unter «Erledigt».

Sie können den Betrag unmittelbar nach der Freigabe einer Rechnung in der Liste der Zahlungsaufträge in Ihrem Onlinebanking sehen.

Das PDF können Sie mindestens 730 Tage nach dem Fälligkeitsdatum im eBill-Portal herunterladen. Danach werden die Rechnungsdetails und das PDF daraus gelöscht.

Ja, Sie können eine Rechnung ablehnen. Bitte informieren Sie den Rechnungssteller direkt darüber, warum Sie die Rechnung abgelehnt haben. Ansonsten kann es sein, dass Sie eine Mahnung erhalten.

Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen, z.B. weil Sie sich für eine alternative Bezahlungsmethode entschieden haben, können Sie die Rechnung ablehnen (Option «Ablehnen» bei der offenen Rechnung). Kontaktieren Sie bitte den Rechnungssteller, falls Sie andere Zahlungsinformationen benötigen als die, die in der Rechnung aufgeführt sind.

Nein, das Löschen einer Rechnung ist nicht möglich. Sie können Rechnungen freigeben oder ablehnen.

eBill-Rechnungen bleiben während mindestens 730 Tagen nach Fälligkeitsdatum im eBill-Portal sichtbar. Nach dieser Frist werden die Rechnungen gelöscht. Noch nicht freigegebene Rechnungen bleiben im eBill- Portal offen.

Rechnungssteller automatisch hinzufügen

Mit dieser Funktion können Sie Rechnungsstellern anzeigen, dass Sie eBill-Rechnungen empfangen möchten. So können Rechnungssteller Sie über Ihre E-Mail-Adresse (für Privatkunden) oder Unternehmens-Identifikationsnummer UID (für Firmen) suchen und finden. Anschliessend kann der Rechnungssteller Ihnen eBill-Rechnungen zustellen. Diese Funktion erspart Ihnen das manuelle Hinzufügen von Rechnungsstellern. Sie haben die Möglichkeit, gewisse Rechnungssteller zu blockieren, damit diese Ihnen keine eBill-Rechnungen stellen können.

Das automatische Hinzufügen von Rechnungsstellern können Sie jederzeit beenden, indem Sie diese Funktion in den eBill-Einstellungen deaktivieren.

Der Rechnungssteller sucht Sie über eine E-Mail-Adresse oder eine UID, die er z.B. in seiner Kundendatenbank gespeichert hat. Stimmt diese Identifikation mit derjenigen überein, die Sie für eBill verwenden, erhält der Rechnungssteller die Meldung, dass er Ihnen in Zukunft eBill-Rechnungen senden kann. Dem Rechnungssteller werden keine weiteren Daten über Sie mitgeteilt.

In den eBill-Einstellungen können Sie die Funktion unter «Einstellungen» aktivieren oder deaktivieren. Als Standardeinstellung ist die manuelle Anmeldung bei den Rechnungsstellern hinterlegt. Erst nach Ihrer Zustimmung können Sie von Rechnungsstellern gefunden werden, um zukünftig vereinfacht eBill-Rechnungen zu erhalten.

Ja, Sie können für Rechnungssteller Ausnahmen erstellen. Diese können Ihnen, auch wenn Sie das «automatische Hinzufügen von Rechnungsstellern» aktiviert haben, keine eBill-Rechnungen zustellen. Die Rechnungssteller, für die Sie eine Ausnahme erstellt haben, sind in einer Übersicht ersichtlich.

Ein Rechnungssteller kann Ihnen eBill-Rechnungen zustellen, ohne dass Sie sich explizit bei diesem Rechnungssteller anmelden müssen.

Sie können sich weiterhin bei Rechnungsstellern anmelden, indem Sie diese manuell hinzufügen. In diesem Fall kann es sein, dass Sie weiterhin Anmeldeformulare ausfüllen müssen.

Ab dem Zeitpunkt der Beendigung können Rechnungssteller Sie nicht mehr automatisch hinzufügen. Sie können Rechnungssteller nun nur noch manuell hinzufügen. Anmeldungen, die automatisch zustande gekommen sind, bleiben jedoch bestehen.

Nicht alle Firmen verwenden eBill zur Rechnungsstellung. Selbst wenn sie eBill nutzen, unterstützen nicht alle Firmen die Funktion des automatischen Hinzufügens. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie auch nach Aktivieren des automatischen Hinzufügens weiterhin Papierrechnungen erhalten. Fügen Sie den gewünschten Rechnungssteller in diesem Fall manuell hinzu oder kontaktieren Sie ihn, um Rechnungen zukünftig über eBill zu erhalten.

Es ist eine erneute Aktivierung der Funktion erforderlich, da neben der E-Mail-Adresse nun eine technische Identifikationsnummer an die Rechnungssteller gesendet wird und die Nutzungsbedingungen für das automatische Hinzufügen von Rechnungsstellern entsprechend angepasst wurden.

Das Wichtigste in Kürze

Dieses Erklärvideo zeigt Ihnen Schritt für Schritt wie SieRechnungssteller automatisch hinzufügen können.

Dauerfreigabe

Mit einer Dauerfreigabe lösen Sie die Freigabe von Rechnungen eines bestimmten Rechnungsstellers automatisch mit den von Ihnen festgelegten Kriterien aus. Sie legen den exakten Betrag oder die Betragslimite fest und bestimmen, wann die Freigabe der Rechnung jeweils stattfinden soll.

Bei der Dauerfreigabe bestimmen Sie den Betrag oder die Betragslimite und legen den Zeitpunkt für die Freigabe der Rechnungen fest. Sie behalten somit die volle Kontrolle bis zur endgültigen Ausführung der Zahlung.

Bei der Lastschrift belastet der Rechnungssteller Ihr Konto, das Sie in der Belastungsermächtigung angegeben haben. Sie erhalten für jede Belastung eine Anzeige von Ihrer Bank. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der definierten Frist Widerspruch einlegen und erhalten Ihr Geld zurück.

Dauerfreigaben richten Sie direkt im eBill-Portal ein. Wählen Sie hierfür zuerst die Rechnung aus, deren Freigabe Sie zukünftig automatisieren möchten. Wählen Sie nun die Option «Dauerfreigabe». Legen Sie anschliessend die Kriterien für die Dauerfreigabe fest.

Nein, eine Dauerfreigabe wird nur dann ausgelöst, wenn die von Ihnen festgelegten Kriterien erfüllt sind.

Beispiel: Sie legen für einen Rechnungssteller eine monatliche Betragslimite von CHF 500 fest.

  1. Die Firma stellt eine Rechnung in Höhe von CHF 501. Die Dauerfreigabe wird nicht ausgelöst.
  2. Die Firma stellt drei Rechnungen:
  • Rechnung 1 lautet auf CHF 300. Die Dauerfreigabe wird ausgelöst.
  • Rechnung 2 lautet auf CHF 150. Die Dauerfreigabe wird ausgelöst.
  • Rechnung 3 lautet auf CHF 100. Die Dauerfreigabe wird nicht ausgelöst, da die Betragslimite vonCHF500 mit Rechnung 3 überschritten wird.

Eine Dauerfreigabe wird nicht ausgeführt, wenn die von Ihnen festgelegten Kriterien nicht erfüllt sind, z.B. wenn die Betragslimite überschritten wird. Wenn Sie in den Einstellungen die Notifikation aktiviert haben, werden Sie per E-Mail oder Push-Mail benachrichtigt, dass die Dauerfreigabe nicht hat ausgeführt werden können.

Die Dauerfreigabe wird unabhängig vom ursprünglichen Fälligkeitsdatum am vordefinierten Ausführungsdatum ausgeführt. Fällt der Ausführungstag auf einen Bankfeiertrag, wird er auf den letztendavorliegenden Bankwerktag vordatiert. Zu beachten gilt, dass sich die Dauerfreigabe immer auf den Monat des ursprünglichen Rechnungsfälligkeitsdatums bezieht. Beispiel: Ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum einer Rechnung der 1. September 20XX und die Dauerfreigabe wurde mit Ausführungstag «am 25. des Monats» oder «auf Monatsende» erfasst, wird die Rechnung am 25. September, sprich am 30. September bezahlt.

Das Wichtigste in Kürze

Dieses Erklärvideo zeigt Ihnen Schritt für Schritt wie Sieeine Dauerfreigabe einrichten und anpassen können.

eBill Sharing

Mit eBill-Sharing können Sie eine andere Person berechtigen, Zugriff auf ihr eBill-Nutzerkonto zu erhalten. Diese Person kann anschliessend all Ihre Avisierungen, Mahnungen, Gutschriften und Rechnungen einsehen und angehängte PDFs herunterladen. Weiter kann die Person eBill-Rechnungen zur Zahlung freigeben oder ablehnen. Die Freigabe kann nur über ein Bankkonto der berechtigten Person erfolgen. Zusätzlich können Sie von der berechtigten Person bei Rechnungsstellern angemeldet werden, damit Sie in Zukunft ebenfalls eBill-Rechnungen von diesen Rechnungsstellern erhalten.

eBill-Sharing kann in den Einstellungen eingerichtet werden. Dazu brauchen Sie lediglich die für eBill verwendete E-Mail-Adresse der Person, die Sie einladen und berechtigen möchten.

Alle, die eBill verwenden, können die Funktion «eBill Sharing» nutzen – mit Ausnahme von Unternehmen, die eBill for Business verwenden. Sollten Sie eBill for Business einsetzen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank. Mit eBill for Business können Sie Mitarbeitende berechtigen, eBill-Rechnungen im Namen Ihres Unternehmens zu bewirtschaften.

Eine von Ihnen berechtigte Person kann all Ihre eBill- Avisierungen, -Mahnungen, -Gutschriften und -Rechnungen einsehen und angehängte PDFs herunterladen. Weiter kann die Person eBill-Rechnungen zur Zahlung freigeben oder ablehnen. Die Freigabe kann nur über ein Bankkonto der berechtigten Person erfolgen. Zusätzlich können Sie von der berechtigten Person bei Rechnungsstellern angemeldet werden, damit Sie in Zukunft von diesen Rechnungsstellern ebenfalls eBill-Rechnungen erhalten. Bereits eingerichtete Dauerfreigaben können von der berechtigten Person eingesehen, aber nicht bearbeitet werden.

Rechnungen von anderen Personen sind speziell markiert, so dass Sie sie von den eigenen Rechnungen unterscheiden können.

Rechnungen oder Mahnungen, die von einer berechtigten Person freigegeben wurden, werden entsprechend gekennzeichnet. Somit ist sichergestellt, dass Sie jeweils die Übersicht haben, welche Rechnungen durch die berechtigte Person freigegeben wurden. Die Anmeldungen bei Unternehmen, die durch die berechtigte Person getätigt wurden, werden im eBill-Portal separat angezeigt.

Bei dem Eingang einer neuen Rechnung wird nur der Empfänger der Rechnung informiert. Um diese Information zu erhalten, müssen Sie in der Einstellung die Notifikation aktivieren.

Ja, es können mehrere Personen berechtigt werden, auf Ihr eBill-Nutzerkonto zuzugreifen.

Ja, die Funktionalität eBill-Sharing ist bankübergreifend nutzbar.

Eine automatische Einsicht in die Rechnungen der von Ihnen berechtigten Personen findet nicht statt. Jedoch hat die von Ihnen berechtigte Person die Möglichkeit, nach der Annahme Ihrer Einladung Ihnen eine Gegeneinladung zu senden.

Sie erhalten ein automatisch generiertes E-Mail von SIX, sobald Sie für eBill-Sharing eingeladen werden. Einige Banken verschicken ebenfalls Push-Benachrichtigungen auf Ihr Mobiltelefon.

Die Zahlung kann nur über das Bankkonto erfolgen, für das Sie die entsprechenden Berechtigungen haben.

Sie können eBill-Sharing jederzeit beenden. Falls die berechtigte Person das Sharing beendet, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

Sollten Sie sich von eBill abmelden, bleiben die Sharing-Rechte während 60 Tagen bestehen. In dieser Zeit können Sie sich bei einer neuen Bank für eBill registrieren und müssen die Sharing-Einstellungen nicht erneut vornehmen. Nach Ablauf der 60 Tage werden die Sharing-Rechte unwiderruflich gelöscht.

Das Wichtigste in Kürze

Dieses Erklärvideo zeigt Ihnen Schritt für Schritt wie SieeBill Sharing einrichten können, um Rechnungen mit weiteren eBill-Nutzenden gemeinsam zu verwalten.

Ratenzahlung

Wenn ein Rechnungssteller Ihnen die Möglichkeit bietet, die Rechnung in Raten zu zahlen, erhalten Sie im eBill-Portal einen Hinweis darauf. Sie können dann aus mehreren Ratengruppen eine auswählen. Eine Ratengruppe enthält eine oder mehrere Raten. Wählen Sie eine Ratengruppe aus, so werden Ihnen in der Rechnungsübersicht sämtliche Raten der gewählten Ratengruppe wie normale Einzelrechnungen präsentiert. Sie geben jede dieser Raten einzeln frei oder haben die Möglichkeit, eine Dauerfreigabe einzurichten.

Ratenzahlungen werden von einem Rechnungssteller oftmals bei hohen Beträgen, z.B. bei Steuerrechnungen, angeboten. Es wird also vom Rechnungssteller definiert, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Benutzerspezifische Einstellungen

Ja, Sie können die E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang ändern. Rufen Sie dazu im eBill-Portal Ihre persönlichen Einstellungen auf.

Bitte informieren Sie Ihre Bank und die Rechnungssteller, von denen Sie Rechnungen mit eBill empfangen, über Ihre neue Adresse und passen Sie sie im eBill-Portal an.

Bitte informieren Sie Ihre Bank und die Rechnungssteller, von denen Sie Rechnungen mit eBill empfangen, über Ihren neuen Namen und passen Sie ihn im eBill-Portal an.

Benachrichtigungen über neue Rechnungen können Sie in Ihren persönlichen Einstellungen im eBill-Portal abbestellen.

Quick Approval

Mit der Funktionalität Quick Approval können Sie eBill-Rechnungen direkt in Ihrem Onlinebanking freigeben. Dafür ist kein Absprung in das eBill-Portal notwendig.

Mit Quick Approval können Sie eBill-Rechnungen nur freigeben. Sollten Sie eine Rechnung ablehnen oder das angehängte PDF anschauen wollen, ist weiterhin ein Absprung in das eBill-Portal notwendig.

Rechnungen ohne Betrag

Rechnungssteller können Ihnen Rechnungen schicken, ohne einen Betrag festzulegen. Ist dies der Fall, werden Sie vor der Freigabe aufgefordert, einen Betrag einzugeben. Details zum fälligen Betrag finden Sie meist in der angehängten PDF-Rechnung.

Nein. Damit eine Rechnung mit einer Dauerfreigabe beglichen werden kann, muss ein Betrag definiert sein, der grösser als 0 Rappen ist. Rechnungen ohne Betrag sind somit von der automatischen Dauerfreigabe ausgeschlossen.

Von eBill abmelden

Ja. Sie können sich im eBill-Portal bei Ihren Rechnungsstellern von eBill abmelden. Falls Sie sich komplett von eBill abmelden möchten, und keine dementsprechende Funktion in Onlinebanking vorhanden ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

Nein. Informieren Sie die Rechnungssteller, indem Sie sich im eBill-Portal bei den Rechnungsstellern von eBill abmelden.

Datenschutz und -sicherheit

Ihre E-Mail-Adresse dient Ihrer eindeutigen Identifikation als Rechnungsempfänger für eBill. Auf Wunsch erhalten Sie an diese Adresse auch zusätzliche Informationen, z.B. Benachrichtigungen über neu verfügbare Rechnungen.

Ihre Adresse wird den Rechnungsstellern bei Ihrer Anmeldung für eBill mitgeteilt, sodass Sie eindeutig identifiziert werden können.

Sämtliche Banken und SIX sind verpflichtet, die gespeicherten Daten geheim zu halten und ausschliesslich zur Erbringung der Dienstleistung eBill zu verwenden.

Für eBill gelten dieselben branchenüblichen, umfassenden Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzrichtlinien wie für das Onlinebanking. Die Datensicherheit sowie die Sicherheit der Übermittlung geniessen im eBill-System einen sehr hohen Stellenwert: Zum Schutz der Daten werden moderne Verfahren gemäss den Onlinebanking-Standards der Schweizer Banken angewendet.

eBill for Business

Mit eBill for Business soll es KMUs ermöglicht werden, eBill-Rechnungen direkt im Onlinebanking oder medienbruchfrei in der eigenen Business-Software zu bearbeiten.

Für die Bearbeitung von eBill-Rechnungen im Onlinebanking können mehrere Mitarbeitende berechtigt werden, eBill-Rechnungen im Namen der Firma einzusehen, freizugeben oder abzulehnen.

Für Unternehmen mit eigener Business-Software werden die eBill-Rechnungen direkt via bewährte Kanäle wie z.B. EBICS zur Verfügung gestellt.hnen.

eBill for Business steht Firmen oder firmenähnlichen Unternehmen zur Verfügung, wird jedoch noch nicht von jeder Bank angeboten. Bei Fragen oder Unklarheiten zu der Funktion wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kundenberater.

Der Einrichtungsprozess variiert von Bank zu Bank. Bitte wenden Sie sich direkt an den Kundenberater Ihrer Bank.

Die Aufschaltung weiterer Mitarbeitenden variiert von Bank zu Bank. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenberater.

Berechtigte Mitarbeitende können für die Firma Rechnungen einsehen, kontrollieren und anschliessend über ein Konto freigeben oder ablehnen. Sie können die Firma bei weiteren Rechnungsstellern anmelden, um in Zukunft eBill-Rechnungen zu erhalten. Und sie können für die Firma Dauerfreigaben erstellen, bearbeiten und löschen.

KMU, welche ihre Business-Software an die Bank angebunden haben, empfangen die eBill-Rechnungen direkt in dieser Software. Die Verbuchung sowie die Zahlung erfolgen gemäss Ihren Standardprozessen. Es sind keine Anpassungen der bestehenden Abläufe erforderlich. Sie erhalten neben den elektronischen Rechnungsdaten auch das dazugehörige PDF geliefert. Der Rechnungsbeleg kann so einfach über Ihre bestehenden Abläufe archiviert werden.

Wenn die berechtigten Mitarbeitenden eine E-Mail-Adresse eingetragen haben, werden sie über den Eingang neuer Rechnungen informiert. Die Benachrichtigungseinstellungen können im eBill-Portal unter «Benutzereinstellungen» angepasst werden.

Ja, sofern Ihr Unternehmen eine UID besitzt und diese bei der Registrierung für eBill for Business angegeben hat. Sollten Sie die UID erst nach der Registrierung für eBill for Business erhalten haben, können Sie sie im Nachhinein bei Ihrer Bank angeben.

Sollte sich Ihre UID ändern, melden Sie dies bitte Ihrer Bank.

Ja, auch Firmen ohne UID können eBill for Business verwenden. In diesem Fall erhalten Unternehmen eine Identifikationsnummer des Finanzinstituts. Mit dieser sind jedoch Multi-Banking und ein automatisches Hinzufügen von Rechnungsstellern nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank.

Multi-Banking ist nur möglich, wenn bei der Bank eine UID hinterlegt wurde. Auch «Rechnungssteller automatisch hinzufügen» funktioniert nur mit der UID.

Sollten Sie eBill bereits vor der Einführung von eBill for Business für Ihre Firma verwendet haben, können Sie jederzeit auf eBill for Business wechseln, sofern Ihre Bank diese Funktion anbietet. Wenden Sie sich an Ihre Bank, die mit Ihnen den Anmeldeprozess für eBill for Business durchgehen wird.

Alle Unternehmen, die in einem amtlichen Register (z.B. Mehrwertsteuerregister, Handelsregister etc.) eingetragen sind, erhalten vom Bundesamt für Statistik eine UID. Diese ist in einem öffentlichen Register einsehbar. Auch Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen etc., die nicht in einem Amtsregister eingetragen sind, können beim Bundesamt für Statistik eine solche Nummer beantragen.

Weitere Informationen zur UID und wie Sie eine solche beantragen können, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Statistik.

Die UID wird von eBill for Business als Identifikation für Ihre Firma verwendet. Sollten Sie keine UID haben, ist eine eingeschränkte Nutzung von eBill for Business trotzdem möglich. Wenden Sie sich hierfür an den Kundenberater Ihrer Bank.

Wenn Sie in einem amtlichen Register eingetragen sind, wird Ihrer Firma automatisch eine UID zugeteilt. Diese kann auf der Internetseite des Bundesamts für Statistik in einem öffentlichen Register eingesehen werden. Vereine, Genossenschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften usw. können beim Bundesamt für Statistik ebenfalls eine UID beantragen. Das geschieht einfach mit einem Formular.

eBill for Business wird nicht von allen Banken angeboten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zum Angebot direkt an Ihren Kundenberater.

Wenden Sie sich dafür bitte direkt an Ihre Bank. Die Abmeldung ist zwingend von der Bank durchzuführen. Sollten Sie eBill for Business über unterschiedliche Banken (Multi-Banking) verwenden, müssen Sie sich bei jeder involvierten Banken abmelden.

eBill Donations

eBill Donations nutzt die Technologie und Infrastruktur von eBill. Deshalb erreichen Sie die Spenderinnen und Spender genau dort, wo sie auch ihre Rechnungen begleichen: im Onlinebanking.

Grundvoraussetzung ist ein Onlinebanking-Konto bei einem an eBill teilnehmenden Finanzinstitut, das eBill Donations anbietet sowie die Aktvierung von eBill. Bitte überprüfen Sie das eBill-Angebot Ihres Finanzinstituts.

eBill bietet eine rein digitale und komfortable Spendenmöglichkeit direkt im Onlinebanking. Alle Spendenanfragen werden archiviert und mit der Dauerfreigabe können eBill-Nutzerinnen und -Nutzer wiederkehrende Spenden automatisch freigeben.

Für die Registrierung auf der eBill-Infrastruktur muss eine Non-Profit-Organisation (NPO) nachweisen, dass ihre Gründung rechtsgültig erfolgt ist (z. B. durch Statuten oder einer Stiftungsurkunde) und dass sie einen nicht-kommerziellen Zweck verfolgt. Dies kann eine Zewo-Zertifizierung oder eine kantonale Steuerbefreiung von Institutionen mit gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecksetzung sein. Ausserdem wird die Klassifizierung als NPO auf eBill regelmässig durch die Netzwerkpartner überprüft.

Nein. Das Hinzufügen einer NPO als Rechnungssteller in eBill bedingt die automatische Übermittlung der E-Mail-Adresse, des Namens und der Anschrift der eBill-Nutzerin oder des eBill-Nutzers. Die Freigabe einer Spendenanfrage löst zudem eine Überweisung aus dem Onlinebanking aus, die ebenfalls nicht anonym erfolgen darf. Damit werden die gleichen Daten übermittelt wie bei einer herkömmlichen Überweisung via Onlinebanking.

Ja. Der Mindestbetrag für eine Spende in eBill ist 5 Schweizer Franken.

FAQ - Frequently Asked Questions

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu eBill und seinen Funktionen. Hier finden Sie alle Informationen kompakt in einem Dokument.

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Author: Mrs. Angelic Larkin

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Name: Mrs. Angelic Larkin

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Job: District Real-Estate Facilitator

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Introduction: My name is Mrs. Angelic Larkin, I am a cute, charming, funny, determined, inexpensive, joyous, cheerful person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.